Aufgrund der ab Montag geltenden Corona-Verordnung bleibt das Schützenhaus geschlossen. Dies gilt sowohl für den Gaststättenbereich als auch für den Sportbetrieb.
Einzeltrainings oder dergleichen sind ebenfalls untersagt!
Aufgrund der ab Montag geltenden Corona-Verordnung bleibt das Schützenhaus geschlossen. Dies gilt sowohl für den Gaststättenbereich als auch für den Sportbetrieb.
Einzeltrainings oder dergleichen sind ebenfalls untersagt!