Ab Montag, dem 15. August, ist in Baden-Württemberg der Zutritt in Innenräumen nur noch mit 3G erlaubt!
Dies bedeutet, dass die Gaststätte sowie der Sportbereich nur noch:
– geimpft (2 Wochen nach letzter Impfung)
– genesen (bis 6 Monate nach PCR-Testung)
– getestet (Test-Bescheinigung max. 24 Std.)
betreten werden kann. Ohne entsprechenden Nachweis ist der Zutritt ins Gebäude untersagt!